Zum Inhalt springen Zum Cookie Banner springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Aktualisiert am

Wir verfolgen den Anspruch, diese Website entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei anzubieten. Den Umsetzungsstand dokumentieren wir hier gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Die Webseite befindet sich derzeit noch in der abschließenden Barrierefreiheitsprüfung. Muss-Kriterium bei der Konzipierung und Programmierung war die Erfüllung des AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Im September 2023 wurde das Intranet bereits im Rahmen von User*innen-Testungen und Selbstbewertungen überprüft:

  • Testung mit Studierenden mit kognitiven, motorischen und visuellen Einschränkungen

  • Testungen der internen Prüfstellen an der FH Dortmund

Für die Bewertung wurden die Prüfschritte des BITV-Tests angewendet. Ein Verzeichnis der Prüfschritte finden Sie unter bitvtest.de.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese eingebundenen Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Ältere PDF-Dokumente: Der überwiegende Teil der PDF-Dokumente ist barrierearm und maschinenlesbar. Vor allem ältere PDF-Dokumente und komplizierte Darstellungen als PDF konnten teilweise nicht ins ein barrierefreies Format überführt werden. An einer Lösung wird gearbeitet. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Fachstelle, wenn Sie ein für Sie nicht zugängliches PDF benötigen.

  • Videos: Die Bereitstellung mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht durchgängig realisiert werden. Hieran wird gearbeitet. Alle Videos verfügen über eine Untertitelung.

Barrierefreie Alternativen:

  • Für barrierefreie Prüfungsordnungen kontaktieren Sie bitte das Studienbüro.

Feedback und Anfragen

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Bitte geben Sie bei einer E-Mail-Nachricht das Stichwort „Barrierefreiheit“ an und teilen Sie uns zusammen mit der Adresse (URL) mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Postanschrift

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Tutorial wählen