Zum Inhalt springen Zum Cookie Banner springen

Praktikum an der Fachhochschule

Aktualisiert am

Es gibt verschiedene Praktika, die an der Fachhochschule Dortmund unter bestimmten Voraussetzungen absolviert werden können. Darunter fallen grundsätzlich:

  • Berufsfelderkundungen (u.a. Schülerpraktika)

    Bei diesen Praktika handelt es sich um die klassischen Schülerbetriebspraktika, Berufsfelderkundungstage und den Girls- bzw. Boysday. Diese Praktika können direkt in den entsprechenden Organisationseinheiten der Fachhochschule vereinbart werden.

    Praktikumsinteressierte können sich an die entsprechenden Mitarbeiter*innen der Hochschule mit dem Praktikumswunsch wenden und anfragen, ob eine Betreuung möglich ist.

    Jede*r Mitarbeiter*in kann in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten selbst entscheiden, ob eine Betreuung möglich ist.

    Wenn aus den schulrechtlichen Bestimmungen hervorgeht, dass für das Praktikum ein fester Zeitraum vorgesehen ist, reicht es aus, die Bescheinigung der Schule auszufüllen. Eine Kopie der ausgefüllten Bescheinigung der Schule ist an das Ausbildungsmanagement weiterzuleiten. Wenn der Zeitraum für das Praktikum zeitlich flexibel ist, muss ein Praktikumsvertrag zwischen der Fachhochschule und der*dem Schüler*in geschlossen werden. In diesen Fällen ist Rücksprache mit dem Ausbildungsmanagement zu halten. Vorgefertigte externe Praktikumsverträge dürfen nicht unterschrieben werden.

  • Praxissemester (verpflichtende Praktika)

    Bei der Durchführung eines Praxissemesters erfolgt eine Unterscheidung zwischen Studierenden der Fachhochschule Dortmund und Studierenden anderer Hochschulen.

    In der Regel werden nur Praxissemester von externen Studierenden durchgeführt. Davon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn das Praxissemester einer*eines Studierenden der FH Dortmund nicht in der Organisationseinheit durchgeführt werden soll, in der der Studiengang angesiedelt ist.

    Die Vergütung beträgt monatlich 500 € und ist von der betreuenden Organisationseinheit zu finanzieren.

    Von den Studierenden sind vor dem Abschluss des Praktikumsvertrages folgende Unterlagen einzureichen:

    • Lebenslauf

    • Studienbescheinigung

    • Nachweis über die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums (Auszug Studien- bzw. Prüfungsordnung)

    • Ggf. Arbeitserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern

    • Steuer-ID

    • Rentenversicherungsnummer

    • Bankverbindung

    • Versicherungsbescheinigung der Krankenversicherung

  • Praktika zur Anfertigung von Abschlussarbeiten

    Für externe Studierende besteht die Möglichkeit, ihre Bachelor- bzw. Masterthesis an der Fachhochschule Dortmund als Betrieb zu schreiben. Studierende der Fachhochschule Dortmund können ihre Abschlussarbeit nur in einer Organisationseinheit der Fachhochschule schreiben, in der sie nicht studieren.

    Praktika für die Erstellung der Bachelor- oder Masterthesis werden nicht vergütet.

    Vor Abschluss des Praktikumsvertrages sind folgende Unterlagen von den Studierenden einzureichen:

    • Lebenslauf

    • Studienbescheinigung

Verfahren

Zur Vertragsgestaltung für ein Praxissemester oder für ein Praktikum zur Erstellung der Bachelor- oder Masterthesis werden von der*dem jeweiligen Betreuer*in folgende Unterlagen benötigt:

  • Praxissemester

    • Begründung für den Einsatz der*des Studierenden (Inhaltlicher Nutzen des Praktikums, Einsatzbereich)

    • Aufgaben der*des Praktikant*in (keine Übertragung von Daueraufgaben)

    • Angaben zur Finanzierung der Vergütung in Form von Mittelherkunft und Abrechnungsobjekt

    • Entsprechende Qualifizierung der*des Betreuer*in (einschlägiger Studienabschluss)

  • Praktikum zur Erstellung der Thesis

    • Begründung (Thema der Abschlussarbeit, Einsatzbereich und geplantes Vorgehen)

    • Qualifizierung der*des Betreuer*in (einschlägiger Studienabschluss)

    Die*der Dekan*in, Leiter*in der zentralen Einrichtungen oder Dezernent*in muss diese Begründung mitzeichnen und bestätigt somit die Angaben. Sämtliche Unterlagen (inkl. der Unterlagen der Studierenden) sollen dem Ausbildungsmanagement mit einer Vorlaufzeit von min. vier Wochen vorgelegt werden. Im Anschluss erfolgt eine Beteiligung der Gremien bezüglich der Einstellung der*des Praktikant*in. Nach Zustimmung der Gremien kann der Praktikumsvertrag in der Personalabteilung unterschrieben werden.

    Bei sämtlichen Fragen zum Verfahren steht das Ausbildungsmanagement gern hilfreich zur Seite.

Sie haben Fragen?

Tutorial wählen